Autor: Robert Ballerstaller, EnergieAgentur Oberbayern eG
Agri-PV (Agrar-Photovoltaik) ist eine Form der erneuerbaren Energieerzeugung, bei der Solaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen installiert werden. Dabei wird die Photovoltaikanlage so errichtet, dass sie parallel zur Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft betrieben werden kann ohne, dass der Flächenverlust mehr als 10% bei hoch aufgeständerten und 15% bei bodennahen Systemen beträgt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz): Agri-PV-Anlagen sind nach dem EEG förderfähig, sofern sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehört u.a., dass die Flächen vor der Installation der Solaranlage mindestens fünf Jahre landwirtschaftlich genutzt wurden und auch weiterhin vorrangig für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen müssen.
Die Normen DIN SPEC 91434 legt die Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung fest, die DIN SPEC 91492 regelt die Anforderungen an die Nutztierhaltung. Dadurch ist eine Fläche, die durch Agri-PV belegt ist, weiterhin zu 85% seitens der EU förderfähig.
Geschäftsmodelle
Nach derzeitigen stand der Technik und der rechtlichen Rahmenbedingungen sind folgende Geschäftsmodelle möglich:
Rentabilität
Damit eine Agri-Photovoltaik-Anlage rentabel ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- Flächengröße: Die Rentabilität einer Agri-PV-Anlage hängt in erster Linie von der Größe der Fläche ab, die für die Anlage genutzt werden kann. Je größer die Fläche, desto höher ist die mögliche Stromerzeugung und damit der Ertrag.
- Nachführung: Um den Stromertrag bei gegebener Fläche zu maximieren, können Tracker zum Einsatz kommen, welche die PV-Module am Sonnenstand ausrichten.
- Standort: Der Standort der Anlage spielt eine wichtige Rolle für die Rentabilität. Idealerweise sollte die Anlage in einem Gebiet mit hohem Solarstrahlungsniveau installiert werden, um den höchstmöglichen Ertrag zu erzielen.
- Finanzierung: Eine angemessene Finanzierung ist entscheidend für die Rentabilität der Anlage. Es gibt verschiedene Finanzierungsmodelle, wie z.B. Eigenkapitalfinanzierung, Fremdkapitalfinanzierung oder Leasing/Pacht, die je nach individueller Situation und Präferenz gewählt werden können.
- Wartung: Eine regelmäßige Wartung der Anlage ist sinnvoll, um den Ertrag zu maximieren und eine lange Lebensdauer der Anlage zu gewährleisten.
Privilegierung
Unter Privilegierung versteht man in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, dass Agri-PV-Anlagen von bestimmten planungsrechtlichen Vorschriften befreit werden können, um eine schnellere und einfachere Planung und Genehmigung zu ermöglichen. Folgende Fälle sind für eine Privilegierung vorgesehen:
- Agri-PV-Anlagen, die auf Flächen gebaut werden, die 200 Meter längs von Autobahnen und Schienenwegen liegen. Die Schienenwege müssen aus zwei Hauptgleisen bestehen.
- Gilt für Agri-PV-Anlagen mit einer maximalen Grundfläche von 25.000 m2 (2,5 Hektar). Die Agri-PV-Anlage muss in einem räumlichfunktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB stehen. Es darf pro Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Agri-PV-Anlage betrieben werden.
Schritte für eine erfolgreiche Projektentwicklung
- Landwirtschaftsfläche sowie Wirtschaftskonstrukt mit Landwirt besprechen und festlegen
- Privilegierung prüfen
- Netzanschlussbegehren, Netzverträglichkeitsprüfung und Festlegung Netzverknüpfungspunkt
- Projektskizze bei Bauamt und Gemeinderat mit dem Ziel des Aufstellungsbeschlusses
- Verträge (Gestattungs/Pachtvertrag + Dienstbarkeiten) abschließen
- Baugenehmigung von Gemeinde erhalten
- Direktvermarkter suchen und Versicherungen abschließen
- Vereinfachtes Anlagenzertifikat und Registrierung im Marktstammdatenregister
- Früchte der Anlage ernten