Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft, Kredit (Programm 295) und Zuschuss.
Mit Start des neuen Jahres bieten die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein neues Förderprodukt für betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen an. Das neue Programm 295 löst das Programm KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294) ab. Über einen zinsgünstigen Kredit kombiniert mit einem Tilgungszuschuss können Unternehmen die Modernisierung ihrer Anlagen und /oder Prozesse finanzieren. Darüber hinaus ersetzt das neue Förderprogramm die BAFA-Programme für Querschnittstechnologien und für industrielle Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien.
Das neue Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ ist offen für Unternehmen aller Branchen und Größen und bietet viel Spielraum bei der Finanzierung unterschiedlichster Investitionsmaßnahmen. Diese können sowohl Neu- als auch Erweiterungsinvestitionen umfassen.
Folgende betriebliche Investitionen (Neu- als auch Erweiterungsinvestitionen) – geclustert in 4 Modulen –können im Rahmen des Programms „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft,“ gefördert werden:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3: Mess, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement Software
- Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Die Förderung unter Modul 4 ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben. Hier ist der Energieberater gefragt; eine wichtige Fördervoraussetzung ist die Vorlage eines „Einsparkonzepts“.
Wie berechnet sich die Höhe des Tilgungszuschusses für Modul 4?
Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30% (zuzüglich 10% für KMU) der förderfähigen Kosten. Förderfähige Kosten sind die Investitionskosten bzw. Investitionsmehrkosten (je nach gewählter Beihilferegelung) plus der Nebenkosten von bis zu 30% der Investitionskosten. Es gilt ein Höchstbetrag für den Tilgungszuschuss von 10 Millionen Euro. Unterstützung beim Thema Beihilfe.
Der Tilgungszuschuss ist auf 700 EUR (für KMU) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 limitiert (= CO2-Förderdeckel). Das heißt konkret: Die gemäß Einsparkonzept ermittelte jährliche CO2-Einsparung (in Tonnen) (gegebenenfalls plus der CO2-Einsparung durch beantragte Maßnahmen aus Modul 2) wird mit 500 EUR je Tonne CO2 (700 EUR je Tonne CO2 für KMU) multipliziert. Dieses Ergebnis bildet den absoluten CO2-Förderdeckel für den Tilgungszuschuss. Das bedeutet: Es kann Vorhaben geben, bei denen der CO2-Förderdeckel zur Anwendung kommt. Der Tilgungszuschuss wird in diesen Fällen entsprechend reduziert.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)