Am 1. November tritt nicht nur das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft (siehe dazu auch diesen Beitrag: https://energieagentur-obb.de/gebaeudeenergiegesetz-geg/), sondern auch die ‚Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau‘.
Förderung auch für Photovoltaikanlagen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Bereich Landwirtschaft und Gartenbau, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben. Der Förderschwerpunkt liegt dabei augenscheinlich auf der Eigen-Energienutzung und Abwärmenutzung aus regenerativen Quellen.
Bemerkenswert dabei ist die Tatsache, dass auch Photovoltaikanlagen auf (Hof-)Gebäuden und Flächen, sowie die Agrophotovoltaik gefördert werden. Gerade letztere werden nach meiner Einschätzung in den nächsten Jahren einen bemerkenswerten Beitrag zu Energiewende im ländlichen Raum leisten!
Es werden mit diesem Programm jedoch auch Einzelmaßnahmen und die Modernisierung / Neubau von energieeffizienten Anlagen gefördert. Auch mobile Anlagen und Geräte werden in großem Umfang durch dieses Programm bedacht.
Projektförderung bis zu 40 Prozent
Die Projektförderung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss zur getätigten Investition und wird auf Nachweis ausgezahlt. Zu beachten ist jedoch, dass für eine Förderung mit Ausnahme der Einzelmaßnahmen zunächst ein CO2-Einsparkonzept durch einer zugelassenen Sachverständigen der BLE erfolgen muss. Das CO2-Einsparkonzept kann dabei Bestandteil einer gleichfalls geförderten Energieberatung sein, die wiederum Voraussetzung für den Zugang zu diesem Programm ist. Die landwirtschaftliche Energieberatung wird mit 80% der Netto-Beratungskosten gefördert maximal 7.000€. Damit wird ein Großteil der Beratungskosten abgedeckt werden können!
Ein starkes Signal
Die neue Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau ist ein starkes Signal an alle landwirtschaftlichen Betriebe. Die entsprechenden Fördermöglichkeiten sollten daher auch in Anspruch genommen werden. Wie jede Förderrichtlinie sind jedoch auch hier in jedem Fall Vorklärungen sinnvoll und angesagt. Wir stehen dafür zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir klären in einem ersten telefonischen Vorgespräch, ob und unter welchen Umständen dieses Programm für Sie in Frage kommt: https://energieagentur-obb.de/kontakt/