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CO2-Einsparkonzept wird Fördergrundlage

Für landwirtschaftliche Betriebe ist ab dem 1. November eine neue Förderrichtlinie in Kraft, über die ein breites Spektrum an Energieeffizienz-Maßnahmen und Investitionen in Erneuerbare Energien gefördert werden (mehr dazu siehe: https://nachhaltigkeit-management.de/foerderung-der-energieeffizienz-und-co2-einsparung-in-landwirtschaft-und-gartenbau/).

Bis auf eine Ausnahme (Einzelmaßnahmen) ist die Erstellung eines CO2-Einsparkonzepts Voraussetzung für den Erhalt einer entsprechenden Förderung.

CO2-Einsparkonzept

Das mit Einführung der neuen Förderrichtlinie des BLE ebenfalls neue CO2-Einsparkonzept beschreibt das landwirtschaftliche oder gartenbauliche Unternehmen mit der Gesamtheit aller CO2-Emissionen, die sich auf energieverbrauchende Prozesse in der Innen- und Außenwirtschaft beziehen oder der Erzeugung regenerativer Energien für den Eigenbedarf zuzuordnen sind.

Das CO2-Einsparkonzept basiert auf einer Erfassung des IST-Zustands des Betriebs, getrennt nach Innen- und Außenwirtschaft. Auf diese ‚Energiebilanz‘ baut eine Darstellung möglicher Einsparpotenziale auf, wobei eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich ist.

Als CO2-Einsparung zählen dabei Minderverbräuche von fossilen Energieträgern, die durch Maßnahmen erzielt werden können. Dabei wird bei gleicher Produktionskapazität wie vor der entsprechenden Investition die CO2-Einsparung mit vorgegebenen Faktoren errechnet.

Förderhöchstbetrag pro Tonne eingespartem CO2

Die Fördereffizienz soll dabei in Zukunft (Ausnahme Einzelmaßnahmen), durch einen Förderhöchstbetrag pro eingesparter Tonne CO2 Äquivalente sichergestellt werden. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 700 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 für Maßnahmen nach Nummer 3.2 – Modernisierung und Neubau von energieeffizienten Anlagen- und 3.4 – Mobile Maschinen und Geräte – der Richtlinie. Für Maßnahmen nach Nummer 3.3 – Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung – liegt der Förderhöchstbetrag mit 800 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 sogar noch ein Stück höher. Bemerkenswert ist hier die Tatsache, dass auch Photovoltaikanlagen mit diesem Programm gefördert werden, sogar auf den Dächern des Wohnbereichs.

Zuwendungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Förderung von CO2-Einsparinvestitionen ist die Inanspruchnahme einer Energieberatung. Die Energieberatung muß dabei von einer sachverständigen Person durchgeführt werden, die von der BLE anerkannt ist. Ein Liste der anerkannten Energieberater ist im Sachverständigenregister des BLE zu finden: https://sachverstaendigensuche-energieeffizienz.de/sachverstaendigensuche/

Die Energieberatung durch den Sachverständigen wird auch gefördert und zwar mit 80%, maximal 7.000 Euro pro Beratung und Betrieb (Voraussetzung 10.000 Euro Energiekosten des Betriebs pro Jahr, darunter beträgt die Förderung der Energieberatung noch 4.500 Euro). Damit ist i.d.R. ein Großteil des normalerweise anfallenden Beraterhonorars abgedeckt.

Interessierte an diesem Programm können unter https://nachhaltigkeit-management.de/go/energieberatung/ eine kostenlose Erstberatung erhalten.

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