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Förderung regenerativer Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung

Für Betriebe aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau wird seit dem 1. November 2020 durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die regenerative Energieerzeugung für den Eigenbedarf gefördert. Die Förderung der regenerativen Energieerzeugung ist einer von vier weiteren Fördergegenständen der ‘Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau‘. Mehr zu dem Programm ist in diesem Beitrag zu finden: https://energieagentur-obb.de/foerderung-der-energieeffizienz-und-co2-einsparung-in-landwirtschaft-und-gartenbau/ 

Regenerative Energieerzeugung für den Eigenbedarf

Hier gehen wir speziell auf die Förderung der regenerativen Energieerzeugung und den damit verbundenen Rahmenbedingungen ein.

Gefördert werden insbesondere Investitionen in folgende Anlagen:

  • Solarkollektoranlagen
  • Photovoltaikanlagen
  • Biomasse-Anlagen und kleine Biogas-Anlagen
  • Wärmepumpen
  • Geothermie
  • Ab- und Fernwärmenutzung
  • Energiespeicher

Hervorzuheben ist dabei, dass durch dieses Programm nun seit langer Zeit wieder Photovoltaik-Anlagen gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch in jedem Fall und für jede Anlage, dass diese nur zur Erzeugung von Energie zur betrieblichen Eigenversorgung dienen dürfen. Damit ist die Menge an Wärme und Strom gemeint, die zusammengenommen der landwirtschaftliche Betrieb samt seinem Haushalt jährlich verbraucht (Durchschnittswert). Anlagen, deren Kapazität über den Eigenbedarf hinausgehen werden nicht gefördert, auch nicht anteilig!

Der Jahresbedarf ist von einem von der BLE zugelassenen Sachverständigen im Rahmen eines CO2-Einsparkonzepts zu ermitteln (die EnergieAgentur Oberbayern hat natürlich zugelassene Sachverständige!). Mehr Informationen zu dem notwendigen CO2-Einsparkonzept finden Sie in diesem Beitrag: https://energieagentur-obb.de/co2-einsparkonzept-wird-foerdergrundlage/

Die Eigenverbrauchsquote ist im Rahmen eines Energieeinsparkonzepts zur bestimmen, das ebenfalls durch das BLE gefördert wird. Die Förderkonditionen hierfür werden ebenfalls in dem o.g. Beitrag beschrieben.

Förderhöhe 40% oder 800€ pro Tonne CO2?

Der maximale Zuschuss für Investitionen in die o.g. Anlagen beträgt 40 Prozent. Das hört sich zunächst erst mal sehr gut an. Zusätzlich wird diese Maximalförderung jedoch durch die tatsächlich eingesparten CO2-Emissionen begrenzt. Als Maßnahme zur Fördereffizienz wird so die Tonne eingespartem CO2 mit 800 Euro gefördert. Das bedeutet in der Praxis, dass der maximale Zuschuss von 40 Prozent nicht immer erreicht werden kann. Dies sollte beachtet werden, bevor ernsthaft an die Finanzierung und Umsetzung gedacht wird! Auch hier kann der Sachverständige durch das Energieeinsparkonzept die Wirtschaftsdaten erarbeiten, die dann zur Entscheidungsfindung pro oder kontra Investition erforderlich sind.

Fazit

Die Förderung von Anlagen zur regenerativen Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung der BLE ist umfangreich und den Erfordernissen landwirtschaftlicher Betriebe angepasst. Die strikte Begrenzung der Förderung auf den Eigenverbrauch des Betriebs und die nochmalige Begrenzung auf die eingesparte CO2-Emission deckeln den Spielraum jedoch ziemlich drastisch. Es ist gut abzuwägen, welche Investitionen hier Sinn machen und welche nicht. Im Zweifelsfall sollte ein zugelassener Sachverständiger hinzugezogen werden. Schließlich wird dessen Gutachten in jedem Fall gefördert!

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