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Transformationskonzepte

Transformation hin zur Treibhausgasneutralität

Die BAFA fördert mit der neuen Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft die Transformation von Unternehmen hin zur eigenen Treibhausgasneutralität. Dabei beträgt die Fördersumme für Transformationskonzepte bis zu 80.000 Euro. In diesem Beitrag gehe ich auf die wichtigsten Bestandteile dieses neuen Förder-Moduls ein.

Ein neuer Förderansatz

Bisher wurden über das BAFA-Programm EEW – Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien – in insgesamt 4 Modulen energieeffiziente Technologien gefördert. Dieses Programm wurde nun mit Wirkung 1. November 2021 durch die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft abgelöst bzw. erweitert.

Dieses Programm ist sehr umfangreich und komplex. Daher werde ich in separaten Beiträgen über die einzelnen Module dieses neuen Programms informieren. Dennoch möchte ich schon an dieser Stelle auf eine wichtige Neuerung – die Ressourceneffizienz – hinweisen. Energieeffizienz wird weiterhin ein wichtiger Maßstab für die Förderwürdigkeit von Maßnahmen sein, jedoch ergänzt und erweitert durch das im Kontext der Nachhaltigkeit so wichtige Thema Ressourceneffizienz. Doch zunächst möchte ich die wesentlichen Bestandteile des neuen ‘5. Moduls‘ hier vorstellen.

Transformationskonzepte

Das bisherige EEW-Programm, mit dem auch weiterhin die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen gefördert wird, bleibt im Großen und Ganzen erhalten und wird wie gesagt um das Thema Ressourceneffizienz und das neue Transformationskonzept ergänzt. Es soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre unternehmensspezifische Treibhausgasneutralität zu planen und umzusetzen. Transformationskonzepte können prinzipiell vom Unternehmen selbst erstellt werden. Es können aber auch externe (Energie-)Berater eingebunden werden, die einzelne Komponenten des Transformationskonzepts erstellen wie beispielsweise die CO2-Bilanz, Energiebilanz, usw. Natürlich kann auch das komplette Konzept von externen Beratern und Dienstleistern erstellt und die Umsetzung begleitet werden. Die Kosten der externen Berater sind in diesem Programm genauso beihilfefähig wie die Kosten für ggf. erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen.

Das Transformationskonzept muss in jedem Fall die folgenden Inhalte haben:

  • Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgasemissionen (THG) in Form einer THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen.
  • Formulierung eines unternehmensspezifischen THG-Neutralitätsziels bis spätestens zum Jahr 2045.
  • Darstellung des SOLL-Zustands, d.h. eines THG-Ziels für den bzw. die betrachteten Unternehmensstandort(e). Dabei soll das THG-Ziel langfristig formuliert werden, mindestens jedoch über einen Zeitraum von 10 Jahren.
  • Erstellung eines Maßnahmensplans für die Zielerreichung beziehungsweise für die Transformation vom IST- zum SOLL-Zustand.
  • Erstellung eines Einsparkonzepts für mindestens ein Vorhaben aus dem EEW-Förderprogramm.

Aus eigener Erfahrung möchte ich an dieser Stelle besonders auf die Wahl der Bilanzgrenzen hinweisen. Diese sollten mit Bedacht gewählt werden, da sie Basis für die Ermittlung des IST-Zustands sind, auf den in den Jahren der Umsetzung immer wieder referenziert werden muss.

Besonderheiten der Förderung

Die Förderquote beträgt 60% der förderfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für alle anderen Unternehmen beträgt die Förderquote 50%. Zu den förderfähigen Kosten zählen:

  • die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz,
  • die Kosten für die erforderliche Energieberatung, sowie alle anderen Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts entstehen,
  • die Beratungskosten für die Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen in Form eines Klimaschutzmanagements, sowie
  • die Kosten für alle erforderlichen Messungen und Datenbeschaffung, die zur Erstellung des Transformationskonzepts erforderlich sind.

Transformationskonzepte müssen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Antragsstellung erstellt und eingereicht werden. Das komplette Programm ist auf der Website des BAFA zu finden.

Über die Energieagentur EAO erstelle ich gemeinsam mit meinen Kollegen das Transformationskonzept, sowie alle notwendigen Fördermittelanträge im EEW-Programm für Unternehmen aller Art und Größe.

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